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Bewerberbogen

Dieser Informationsbogen soll uns über Ihren Wohnungswunsch und die hierzu erforderlichen Voraussetzungen unterrichten. Vertrauliche Behandlung wird zugesichert.
Antragsteller
Mitantragsteller/Ehepartner
Weitere Familienangehörige, die zur Wohnungsgemeinschaft gehören sollen:
Einkünfte sämtlicher im Haushalt lebender Personen:
Derzeitige Wohnungssituation:
Angaben zum Wohnungswunsch:
Bei ausländischen Bewerbern:
Antragsteller
Mitantragsteller/Ehepartner
Voraussetzungen zum Erhalt einer Mietwohnung:
Mietwohnungen können nur an Mitglieder unserer Genossenschaft abgegeben werden. Nach den derzeitigen Vergabegrundsätzen ist die Übernahme von Geschäftsanteilen entsprechend der Wohnraumzahl erforderlich, wobei die Küche und das Bad ebenfalls als Wohnräume zählen. Ein Geschäftsanteil beträgt zur Zeit 230,00 €. Die erforderlichen Geschäftsanteile sind spätestens bei Zusage einer Wohnung fällig.
Bei Begründung eines Mietverhältnisses ist dem Mieteinzugsverfahren zuzustimmen.
Zusätzliche freiwillige Angaben:
Antragsteller
Mitantragsteller/Ehepartner
a) mündliche, telefonische oder schriftliche Wohnungsangebote der Baugenossenschaft Familienheim Rastatt eG sind unverbindlich. Durch das Ausfüllen dieses Bogens wird kein Anrecht auf eine Wohnung erworben.

b) die Daten dieses Bewerberbogens werden gespeichert bzw. zu internen statistischen Zwecken ausgewertet.

c) dieser Antrag ist nur ein Jahr nach Antragsabgabe gültig. Anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden.

d) die Kündigung der zu zeichnenden Geschäftsanteile ist zum 30. September eines jeden Jahres mit einjähriger Frist möglich. Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung für das Jahr des Ausscheidens.
Pflichtinformation nach DSGVO
Wir weisen darauf hin, dass die mit diesem Fragebogen erhobenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erstellung und Unterbreitung geeigneter, Ihren und unseren Vorstellungen / Bedürfnissen entsprechende Angebote, unter Einsatz von EDV verarbeitet und genutzt werden. Ihre mit den Mietineressentenbogen ermittelten Daten werden grundsätzlich 12 Monate nach letzter Kontaktaufnahme vollständig gelöscht, sofern nicht anderweitige gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder die Aufbewahrung der Daten der Rechtsverfolgung dienen. Insofern wird auf unser Informationsblatt zur Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO verwiesen. Siehe Datenschutz.
SCHUFA-Hinweis zu Mietanträgen
Die Baugenossenschaft Familienheim Rastatt eG übermittelt zum Zwecke der Kreditwürdigkeitsprüfung des Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung dieses Mietverhältnisses sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Baugenossenschaft Familienheim Rastatt oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Perosn, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.
Die SCHUFA verarbeitet Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Peronen zu geben.
Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem Datenschutz entnommen oder unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.